DokumenteErstellungsdatum
- DIE STEUERLICHEN MAßNAHMEN ZUM SPARPAKET 2012 - 2016
- HOLEN SIE SICH GELD VOM FINANZAMT ZURÜCK – ARBEITNEHMERVERANLAGUNG 2011
- TERMINÜBERSICHT FÜR DIE STEUERERKLÄRUNGEN 2011
Brandaktuelles zum Sparpaket 2012-2016 und den Eckpunkten:
• IMMOBILEN
• UMSATZSTEUER
• GRUPPENBESTEUERUNG
• MINERALÖLSTEUER
• SOLIDARBEITRAG FÜR BESSERVERDIENENDE
• FINANZTRANSAKTIONSSTEUER
• ABGELTUNGSSTEUER SCHWEIZ
• HALBIERUNG DER PRÄMIE FÜR BAUSPAREN UND ZUKUNFTSVORSORGE
• STRIKTERE KONTROLLEN BEI FORSCHUNGSPRÄMIEN UND ANHEBUNG FORSCHUNGSDECKEL BEI AUFTRAGSFORSCHUNG
• SOZIALVERSICHERUNG
Erledigen Sie Ihre Buchhaltungsarbeiten selbständig ... wir helfen und unterstützen Sie dabei!
STEUERTIPPS FÜR UNTERNEHMER
1. Steueroptimale Verlustverwertung bei Kapitalgesellschaften durch Gruppenbesteuerung
2. Gewinnfreibetrag (GFB)
3. Spenden aus dem Betriebsvermögen
4. Forschungsprämie
5. Bildungsfreibetrag (BFB) oder Bildungsprämie
6. Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellung
7. Umsatzgrenze für Kleinunternehmer
8. Ende der Aufbewahrungspflicht für Bücher und Aufzeichnungen aus 2004
9. GSVG-Befreiung für „Kleinstunternehmer“ bis 31.12.2011 beantragen
10. Zuschuss zur Entgeltfortzahlung an Dienstnehmer für KMUs
11. Antrag auf Energieabgabenvergütung für 2006 stellen
STEUERTIPPS FÜR ARBEITGEBER & MITARBEITER
1. Optimale Ausnutzung des Jahressechstels mit 6 % Lohnsteuer
2. Prämien für Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge mit 6 % Lohnsteuer
3. Zukunftssicherung für Dienstnehmer bis 300 € steuerfrei
4. Mitarbeiterbeteiligung bis 1.460 € steuerfrei
5. Weihnachtsgeschenke bis maximal 186 € steuerfrei
6. Betriebsveranstaltungen (zB Weihnachtsfeiern) bis 365 € pro Arbeitnehmer steuerfrei
7. Kinderbetreuungskosten: 500 € Zuschuss des Arbeitgebers steuerfrei
8. Steuerfreier Werksverkehr „Jobticket“
STEUERTIPPS FÜR ARBEITNEHMER
1. Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2008 bei Mehrfachversicherung bis Ende 2011
2. Werbungskosten noch vor dem 31.12.2011 bezahlen
3. Aufrollung der Lohnsteuerberechnung 2011 beim Arbeitgeber anregen
4. Arbeitnehmerveranlagung 2006 sowie Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer des Jahres 2006 beantragen
STEUERTIPPS FÜR ALLE STEUERPFLICHTIGEN
1. Sonderausgaben bis maximal 2.920 € (Topf-Sonderausgaben) noch bis Ende 2011 bezahlen
2. Sonderausgaben ohne Höchstbetrag
3. Renten, Steuerberatungskosten und Kirchenbeitrag
4. Spenden als Sonderausgaben
5. Spenden von Privatstiftungen
6. Außergewöhnliche Belastungen noch 2011 bezahlen
7. Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar
8. Spekulationsverluste realisieren
9. Prämie 2011 für Zukunftsvorsorge und Bausparen nutzen
- STRAFEN UND GELDBUßEN AB 2.8.2011 GENERELL NICHT ABZUGSFÄHIG!
- KEST NEU: INKRAFTTRETEN ERST AB 1.4.2012
- AKTUELLES AUS DEM LOHNSTEUER-RICHTLINIEN-WARTUNGSERLASS 2011
- SÄMTLICHE KINDERBETREUUNGSKOSTEN FÜR FERIENBETREUUNG ABSETZBAR
- GESELLSCHAFTSRECHTS-ÄNDERUNGSGESETZ 2011 (GESRÄG 2011)
- FIRMENBUCHGEBÜHR
- SPLITTER
- TERMINE 30.9.2011
- ABGABENÄNDERUNGSGESETZ 2011 – DIE WICHTIGSTEN STEUERÄNDERUNGEN VOR DEM SOMMER
- PREISAUSSCHREIBEN UNTERLIEGEN SEIT 1.1.2011 DER GLÜCKSPIELABGABE
- FERIALJOBS: WAS KINDER IN DEN FERIEN VERDIENEN DÜRFEN
- NEUES VON DER UMSATZSTEUER
- FINANZPOLIZEI – WAS DARF SIE, WAS NICHT?
- MELDUNG DER BEGÜNSTIGTEN VON PRIVATSTIFTUNGEN BIS 30.6.2011
- SPLITTER
- TERMINE BIS SEPTEMBER 2011
Die Katze ist aus dem Sack: Der von der Regierung am 23.10.2010 beschlossene Budgetfahrplan 2011 - 2014 sieht für 2011 Zusatzeinnahmen von 1,2 Mrd Euro vor, die bis 2014 auf 2,2 Mrd Euro ansteigen sollen. Auf der Ausgabenseite sollen ab 2011 Einsparungen von 1,6 Mrd Euro bis 3,3 Mrd Euro (2014) realisiert werden.
- BETRUGSBEKÄMPFUNGSGESETZ UND NOVELLE ZUM FINANZSTRAFGESETZ
- WELCHE STEUERBELASTUNGEN DROHEN IM HERBST 2010?
- ÄRZTEGESETZNOVELLE ERMÖGLICHT GRÜNDUNG VON GRUPPENPRAXEN ALS GMBH
- SPLITTER
- TERMINE 30.9.2010
- NEUERUNGEN BEI DER FINANZAMTSZUSTÄNDIGKEIT DURCH DAS AVOG 2010
- RECHTSFORMWAHL: FLUCHT AUS DER KAPITALGESELLSCHAFT?
- NEUERUNGEN IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHT BEI GRENZÜBERSCHREITENDEN SACHVERHALTEN
- ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG (ZM) AB 1.1.2010 UND ISTBESTEUERUNG
- LOHN- BZW EINKOMMENSTEUER 2009: WER MUSS WELCHE STEUERERKLÄRUNG BIS WANN