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Betriebswirtschaftlilche Beratung

Weiterführende betriebswirtschaftliche Beratung

Wir haben uns auf die Erstellung von Finanz- und Erfolgsplänen spezialisiert. Die Gestaltung erfolgt von uns derart, dass die Pläne der Förderungsrichtlinie zur Tiroler Beratungs- und Weiterbildungsförderung entsprechen.

Fördergegenstand im Sinne dieser Richtlinien bilden

  • Unternehmensberatung (Jungunternehmerberatung, strategische Unternehmensplanung, Unternehmenssicherung)
  • Technologieberatung (Innovationsmanagement, technisch-organisatorische Beratung, Telekommunikation und E-commerce, Qualitätsmanagement, neue Produkte)
  • Umweltberatung (Energiecheck und Energietechnik, Umweltcheck und Umwelttechnik)
  • Betriebsanlagenberatung
  • Gleichstellung von Männern und Frauen im betrieblichen Umfeld und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Art und Ausmass der Förderung

nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss von max. 50 % der förderbaren Kosten; in den Bereichen Jungunternehmerberatung bzw. bei Beratungen zu „Gleichstellung von Männern und Frauen im betrieblichen Umfeld und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ mögliche Erhöhung des Förderungsausmaßes auf bis zu 80 %. Die Förderungsmittel werden jeweils zur Hälfte vom Land Tirol und von der Wirtschaftskammer Tirol bereitgestellt.

Förderbare Kosten

Das von einem externen Berater für seine Beratungsleistungen in Rechnung gestellte Honorar (ohne Nebenkosten);

  • maximale Anerkennung von 24 Beratungsstunden zum jeweils geltenden Beratersatz der Wirtschaftskammer Tirol
  • bei der Jungunternehmerberatung Ausdehnung auf bis zu drei Jahre möglich – max. 72 Beratungsstunden zum jeweils geltenden Beratersatz der Wirtschaftskammer Tirol
  • für ein Vorhaben pro Unternehmen/Kalenderjahr ist nur eine Förderung möglich
  • für unterschiedliche Vorhaben pro Unternehmen/Kalenderjahr sind mehrere Förderungen möglich, aber maximaler Förderungsbetrag € 3.000,--