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Betriebsübernahme/ -übergabe

Was ich für Sie tun kann, wenn Sie einen Betrieb übernehmen oder übergeben wollen, möchte ich im Folgenden exemplarisch in Frage-Antwort-Form (FAQ´s) aufzeigen?

              

Wieso sollten Sie mich als Anlaufstelle wählen, wenn es um das Thema  Betriebsübernahme geht?


Die Fülle von bereits vorhandenen Informationen sollten Sie bei mir bündeln und mit mir gemeinsam „Nägel mit Köpfen“ machen.



Was fange ich mit den bereits vorhandenen Informationen an?


Der Wissensdurst eines Unternehmers/in ist unerschöpflich – das Informations- und Beratungsangebot in Sachen Betriebsübernahme ist es auch. Dieses stammt von der Wirtschaftskammer, dem AMS, von Banken, den einzelnen rechtsberatenden Berufen, privaten Vermittlern, usw. Obwohl jede Art von Information für sich hilfreich ist, verliert man dabei oft den Überblick, sieht „vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr“ und „verzettelt“ sich.



Wieso ist bei einer beabsichtigten Betriebsübernahme die Koordinierung so wichtig?


Rund um eine Betriebsübernahme ist eine Reihe von Stellen, wie die Wirtschafts-kammer, die Bezirkshauptmannschaft, die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, das Finanzamt, das Arbeitsmarktservice, einzelne beratende Berufe, usw. involviert. Eine Vertrauensperson vor Ort sollte Sie begleiten und mit Ihnen gemeinsam die genaue Vorgehensweise festlegen sowie das Erreichte laufend mit Ihnen abstimmen. Beispielsweise sollten Sie bereits im Vorfeld wissen, welche Verträge notwendig sind und was im Detail vertraglich zu vereinbaren ist.

Ich übernehme die Rolle des Koordinators, der sich ganz besonders auch für Kleinunternehmen einsetzt.
Weiters ist es wichtig Doppelgleisigkeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle gesammelten Informationen bzw. Beratungsergebnisse auch während des Unternehmensbestandes Verwendung finden.
Ich bereite mit Ihnen gemeinsam die Entscheidungsgrundlagen auf, die für oder gegen eine Betriebsübernahme sprechen. Danach begleite ich Sie als  Steuerberater, und wir setzen gemeinsam alle wichtigen Informationen einzeln in die Praxis um. Auf die Umsetzung kommt es an!



Wieso sollten Sie mich als ersten Ansprechpartner wählen, wenn Sie Ihren Betrieb übergeben wollen?


In dem von Ihnen aufgebauten Unternehmen steckt viel Herzblut. Sie sind Ihren Familienangehörigen aber dennoch schuldig, sie frei entscheiden zu lassen, ob sie Ihren Betrieb übernehmen wollen oder nicht. Da es künftig um deren persönliche Existenz geht, sollten Sie keinesfalls Zwang ausüben. Als außenstehende, neutrale Person kann ich bei der Entscheidungsfindung ganz besonders behilflich sein.



Wie finden Sie als Übergeber/in einen geeigneten Nachfolger/in?


Falls sich kein Übernehmer/in im Familienkreis findet, bietet sich die Plattform der Wirtschaftskammer www.nachfolgeboerse.at an. Hier können Sie das zu übergebende Unternehmen präsentieren.



Wie finden Sie als Übernehmer/in ein geeignetes Übernahmeobjekt?


Eine Möglichkeit besteht darin, auf der Website der Wirtschaftskammer www.nachfolgeboerse.at zu recherchieren. Es gibt u.a. auch Immobilienberater, die laufend Übernahmeangebote veröffentlichen.



Wie gehen Sie als Übernehmer/in beim Vergleich von Übernahmeangeboten vor?


Eine Fehlentscheidung kann die finanzielle Existenz des Übernehmers/in gefährden. Deshalb prüfen wir die einzelnen Übernahmeangebote gemeinsam in all seinen Facetten.



Woher wissen Sie, ob Sie ein bestehendes Unternehmen übernehmen oder selbst eines neu gründen sollen?


Betriebswirtschaftlich kann sowohl die eine als auch die andere Variante sinnvoll sein. Wir wägen die Pro und Kontras gemeinsam gegeneinander ab.



Welche Rechtsform ist für Sie optimal?


Die Frage der optimalen Rechtsform sollte gemeinsam mit mir erörtert werden. Wenn es um die konkrete Vertragsausgestaltung geht, sollte ein Rechtsanwalt oder Notar hinzugezogen werden.



Mit welchen Rechtsbereichen haben Sie es bei einer Betriebsübernahme zu tun?


Es sind die Bereiche Steuerrecht, Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerberecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht, usw. betroffen.



Auf welche Kooperationen sollten Sie zurückgreifen?


Die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt oder Notar ist erforderlich, wenn beispielsweise ein Kaufvertrag, Umgründungsvertrag, Gesellschaftsvertrag, Schenkungsvertrag oder andere Verträge erstellt werden sollen. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, eine Kooperation mit einem Finanz-, Versicherungs- oder Immobilienberater zu suchen.„Dabei kann die langjährig praktizierte Zusammenarbeit innerhalb des bestehenden Netzwerkes bei der Umsetzung von Übernahme- oder Übergabevorhaben von besonderem Nutzen sein.



Wann sollte ein Mediator eingeschaltet werden?


Der Einsatz eines Mediators kann beispielsweise bei Gesellschafterauseinander-setzungen zielführend sein. Bei Betriebsübernahmen oder –übergaben werde zunächst ich als Koordinator versuchen, einen Interessensausgleich zwischen  Übergeber/in und Übernehmer/in zu finden. 



Wann ist eine Betriebsübergabe rechtzeitig?


Um beispielsweise die Weichen in Richtung Pension rechtzeitig zu stellen, die Rechtsform zu ändern dem Übernehmer einen geordneten Übergang zu ermöglichen, usw., sollte der Fahrplan zwischen ein und drei Jahren vor dem geplanten Übergabetermin aufgestellt werden.



Was tun Sie, wenn Sie einen konkreten Betrieb übernehmen möchten, Sie aber anfangen daran zu zweifeln?


Ich gebe Ihnen in dieser Frage Sicherheit, indem wir gemeinsam die Für und Wider abwägen und eine objektive Entscheidungsgrundlage erarbeiten.



Welche steuerrechtliche Fragen stellen sich im Zusammenhang mit einer Betriebsübernahme?


Unterschiedliche steuerliche Folgen treten beispielsweise beim Übergeber ein, je nach dem, ob es sich um eine entgeltliche oder unentgeltliche Betriebsüber-tragung handelt. Es müssen steuerliche Übergangs- und Veräußerungsergebnisse ermittelt werden, usw. Gemeinsam stellen wir die möglichen steuerlichen Auswirkungen gegenüber.



Was ist bei einer Betriebsübernahme sozialversicherungsrechtlich zu beachten?


Mögliche Fragestellungen kann es beim Übergeber u.a. rund um die beabsichtigte Pensionierung geben. Beim Übernehmer muss die sozialversicherungsrechtliche Einstufung usw. vorgenommen werden.



Wann treten gesellschaftsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Betriebsübernahme auf?


Diese können u.a. im Zusammenhang mit der Rechtsformwahl, Anteils-abtretungen, usw. auftreten.



Welche gewerberechtlichen Fragen können entstehen?


Möglicherweise müssen auf Seiten des Übergebers die Pensionssituation und auf Seiten des Übernehmers die gewerberechtlichen Voraussetzungen geprüft werden. Auch kann sich die Frage der Betriebsanlagengenehmigung, usw. stellen.



Welche zivilrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen treten bei einer Betriebsübernahme auf?


Bei einem Unternehmenskauf muss beispielsweise die Haftung des Erwerbers genau unter die Lupe genommen werden. Auch kann der Abschluss verschiedener Verträge notwendig werden. Für Zwecke der Kaufpreisermittlung kann eine Unternehmens- oder Anteilsbewertung erforderlich sein.



Welche Risiken gehen Sie bei einer Betriebsübernahme ein?


Dem Übernehmer muss bewusst sein, dass mit dem Schritt in die Selbständigkeit  das Unternehmerrisiko ständig auf ihm lastet. Das finanzielle Risiko kann im schlimmsten Fall auch die persönliche Existenz des Übernehmers gefährden. Aus diesem Grund muss der Übernehmer bereits vor der geplanten Übernahme wissen, worin das Unternehmerrisiko besteht. Es ist wichtig, die Bilanz- und Erfolgsziffern des Übergebers/in zu analysieren und die eigene betriebliche Zukunft zu planen.



Sollen Sie Ihre Buchhaltung selber machen?


Da betriebswirtschaftlich vieles dafür spricht, schulen wir unsere Klienten ganz gezielt auf deren Buchhaltung ein und versetzen sie damit in die Lage, ihre persönliche Buchhaltung oder Einnahmen/Ausgaben-Aufzeichnungen laufend selbst zu erstellen. Gemeinsam legen wir den Fahrplan fest, wie wir dieses Ziel erreichen. Die genaue Vorgangsweise sehen Sie hier.



Wie sollten Sie mit dem Planen beginnen?


Sie planen täglich in sämtlichen Bereichen Ihres Unternehmens. Auf Wunsch bringen meine Mitarbeiter und ich dabei gerne unsere Erfahrungen ein. Ein besonderes Anliegen ist es mir, dass Sie im Rechnungswesen die richtigen Werkzeuge einsetzen. Meine Ausbildung als Steuerberater, die vielfältigen Erfahrungen, die wir während unserer langjährigen Praxis in der Steuer- und Unternehmensberatung sammeln konnten, sowie die Einblicke, die wir in eine Vielzahl von Branchen gewinnen konnten, sind für Sie von besonderem Nutzen. Wir bieten Ihnen eine Einstiegshilfe, um den Geheimnissen der Finanz- und Erfolgsplanung auf die Spur zu kommen und achten darauf, dass sie mit dem Planen auch tatsächlich beginnen!


Wie sieht die weiterführende Finanz- und Erfolgsplanung aus?


Hiezu eignet sich das Instrumentarium des kombinierten Finanz- und Erfolgsplanes. Wie Sie dazu von uns angeleitet werden, ersehen Sie auch auf unserer Homepage www.schnegg.at.
Es kann auch das von der Wirtschaftskammer zur Verfügung gestellte Planungsprogramm P4Y (plan for you) eingesetzt werden.



Mit welchem Einkommen können Sie als Selbständiger rechnen?


Als Vergleichsmaßstab wählen Sie möglicherweise das, was Sie bisher als Dienstnehmer verdient haben. Gemeinsam errechnen wir, ob das zu übernehmende Unternehmen Ihre Gewinnerwartung erfüllt.



Mit welcher Bank sollten Sie als Übernehmer zusammenarbeiten?


Sie werden sich sicherlich zunächst an das Kreditinstitut wenden, bei dem die zu übernehmenden Bankverbindlichkeiten bestehen. Ansprechpartner wird aber auch Ihre Hausbank sein. Sollte eine Umschuldung notwendig werden, kann gegebenenfalls auch auf das innerhalb des bestehenden Netzwerkes verfügbare Finanzierungskonzept eines Finanzberaters zurückgegriffen werden.



Was ist ein Gründungs- oder Nachfolgebonus?


Die Förderaktion „Gründungs- und Nachfolgebonus“ ist mit 31. Dezember 2011 ausgelaufen. Einen Überblick zum Förderangebot in ganz Österreich bietet Ihnen u.a. die Förderdatenbank der Wirtschaftskammern Österreichs.
 



 


Welche Förderungen gibt es im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen und –übernahmen?


Es gibt eine Reihe von Finanzierungsförderungen von Seiten des Landes und des Bundes. Im Regelfall werden die einzelnen Förderaktionen mit der Hausbank akkordiert. Informationen gibt es u.a. auf der Landeswebsite www.tirol.gv.at der Wirtschaftskammerseite www.portal.wko.at, der AWS-Seite www.awsg.at, usw.

Von der Wirtschaftskammer gibt es Jungunternehmersprechtage sowie weiterführende betriebswirtschaftliche Beratungen. Das Arbeitsmarktservice bietet für arbeitslos gemeldete Personen im Rahmen des Neugründer-programmes eine finanzielle Unterstützung auf dem Weg in die Selbständigkeit im Rahmen des Neugründerförderprogrammes an. Die Details dazu erfahren Sie von Ihrem AMS-Betreuer oder von uns.



Welche Kosten müssen Sie für eine Betriebsübernahmeberatung veranschlagen?


So individuell wie die betrieblichen Verhältnisse sind, so individuell ist der Beratungsbedarf und damit die Kosten. Der durch die Übernahmeberatung, -koordinierung und –begleitung für Sie erzielbare Nutzen ist ausschlaggebend. In die Kosten/Nutzen-Rechnung müssen auch die für künftige Buchhaltungs-, Jahresabschluss- und Planungsarbeiten geschaffenen Synergien mit einbezogen werden. Die Kostenfrage wird im Erstgespräch individuell geregelt. Sehen Sie die Beratung als Investition in Ihre Zukunft an!